Unser Chaparral Boot eignet sich perfekt für Tagesausflüge oder auch Ferien auf dem See. Das Motorboot bietet Platz für max. 8 Personen. Es verfügt über einen Esstisch, Matratzen zum sonnen auf dem Bug, eine Toilette mit Dusche und Lavabo, eine kleine Küche inkl. Kühlschrank sowie 4 Schlafplätze in der Kabine. Das Motorboot ist einfach zu lenken, bietet einen elektrischen Anker und eine Badeplattform mit Leiter ins Wasser. Zusätzlich befindet sich ein SUP an Bord, welches Sie gerne benutzen dürfen.
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Du möchtest das Boot für ein ganzes Wochenende, eine Woche oder länger mieten? Gerne geben wir dir bei einer Mietung von zwei Wochenenden und ab einer Miete von zwei Wochen 10% Rabatt.
An Feiertagen gilt ein Zuschlag von pauschal CHF 100.- auf den jeweiligen Grundpreis.
Mietbedingungen BuchenDas Manara 585 Sunday Boot ist dein perfekter Begleiter für Tagesausflüge auf dem See. Das Motorboot bietet Platz für max. 8 Personen. Es verfügt über einen Esstisch, welcher mit Matratzen ganz einfach zu einer Sonnenliege umfunktioniert werden kann. Ideal zum sonnen und geniessen. Das Binimi, welches ganz einfach hochgeklappt werden kann, spendet Schatten während den ganz heissen Tagen. Das Motorboot ist einfach zu lenken und bietet eine Badeplattform mit Leiter ins Wasser.
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Mietbedingungen BuchenDas Bombard Explorer Boot bietet sich perfekt an für Tagesausflüge mit Freunden oder auch der Familie. Es bietet Platz für 7 Personen. Die Multifunktionalität des Explorers ist ohne Grenzen: Tauchen, Angeln, Wasserski, schönes Wetter oder auch raue See, auf den Explorer ist Verlass, er bietet dir immer Sicherheit. Das Boot ist 4.20m lang und 1.90m breit und hat 50ps. Das Boot wird mit Bleifrei 95 getankt. Tankstellen befinden sich in Lüscherz und Wingreis.
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1. Anerkennung
Der Kunde oder in diesem Text auch «Mieter» genannt, anerkennt ausdrücklich die allgemeinen Mietbedingungen als integrierenden Bestandteil des Mietvertrages, insbesondere die Haftung für durch den Mieter verursachte Schäden am Mietobjekt oder an Dritteigentum und ist besorgt, dass er ordnungsgemäss über die Handhabung des Mietobjektes orientiert wird. Das Mitführen von Tieren und das Rauchen auf den Booten ist nicht erlaubt.
2.
Beginn und Ende der Miete
Mit der Buchung des Mietbootes oder der Anmeldung eines Ausfluges, kommt ein verbindlicher Abschluss des Vertrages zwischen dem Kunden und der Bootsschule Bätscher Hofstetter zustande. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) direkt bei der Bootsschule Bätscher Hofstetter oder über Hotels erfolgen. Der Vertrag kommt nur nach mündlicher oder schriftlicher Bestätigung der Bootsschule Bätscher Hofstetter zustande. Eine schriftliche Buchungsbestätigung kann jederzeit verlangt werden. Alle Mieten beginnen im Domizil des Vermieters und enden, sobald das Mietobjekt termingerecht im Domizil des Vermieters abgeliefert wird. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Miete ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Wird das Mietobjekt nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so hat der Mieter für jede Stunde oder angefangene Stunde CHF 200.– zu zahlen. Der Mieter kann bis zu 48h vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten und bekommt den vollen Betrag zurückerstattet. Bei Stornierungen, welche die 48h vor Ausflugs- oder Mietbeginn nicht einhalten, hat die Bootsschule Bätscher Hofstetter einen 100% Anspruch auf die Leistung es sei denn, das Wetter lässt den Ausflug nicht zu. (Starkwind- oder Sturmwarnung, mehr als 25 km/h Wind, Föhnsturm, angekündigte Gewitter oder starker Regen)
3.
Reservierung, Übergabe, Stornierung und Umbuchung
Reservierungen sind verbindlich. Das Mietboot ist pünktlich zur vereinbarten Zeit zu übernehmen. Ausflüge beginnen pünktlich zur vereinbarten Zeit. Die Reservierung kann am Tag der Reservierung kostenlos annulliert werden, wenn die Starkwind- oder Sturmwarnung eingeschaltet ist, mehr als 25 km/h Wind, Föhnsturm, angekündigte Gewitter oder starker Regen während der Zeit der Bootsmiete/des Ausfluges herrschen oder gemeldet sind. Bei Annullationen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietantritt ist eine Stornogebühr von CHF 80.– geschuldet, danach betragen die Annullationskosten 100%. Ein Anspruch des Mieters auf Änderungen hinsichtlich der Bootsvermietung oder des Ausflugtermines besteht in Absprache mit der Bootsschule Bätscher Hofstetter. Kommt während der Vermietung oder dem Ausflug schlechtes Wetter auf, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
4. Berechtigung zum Führen des Mietbootes
Zum Führen des Mietbootes ist berechtigt, wer als Mieter desselben im Besitze eines für die betreffende Kategorie gültigen Führerausweises ist und Kenntnisse über die geltenden Vorschriften in der Schweiz hat. Ferner sind berechtigt vom Mieter ausdrücklich und unter seiner Verantwortung ermächtigte Drittpersonen, welche die gleichen Voraussetzungen erfüllen. Lernfahrten mit dem Mietfahrzeug sind verboten. Für allfällige Verkehrsübertretungen usw. haftet der Mieter/ Bootsführer vollumfänglich. Der Mieter muss volljährig sein. Kinder und Jugendliche unterstehen der Verantwortung der Eltern/ Begleitpersonen.
5. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist vom Kunden eine volle Zahlung im Voraus zu leisten. Die Zahlung kann in Bar vor Ort oder spätestens einen Tag vor Antreten der Miete im Voraus per E-banking CH41 0079 0042 7390 2089 7, lautend auf Kathrin Hofstetter, 3506 Grosshöchstetten oder per twint auf die Nr. 079 516 27 80 bezahlt werden. Ebenfalls ist eine Rechnung via Hotel möglich. Leistet der Kunde keine Vorauszahlung, kommt der Vertrag nicht zustande. Zusätzliche, spontane Leistungen an Bord werden vom Mieter/Kunden direkt nach dem Ausflug auf dem Boot in Bar oder per Twint einkassiert.
6. Mietboot
Sämtliche Treibstoffkosten (getankt wird bleifrei 95) gehen zu Lasten des Mieters. Bei Ausflügen ist der Treibstoff im Angebot inklusive. Das Mietboot wird in fahrbereitem Zustand abgegeben. Der Mieter/Fahrer verpflichtet sich zum Mietboot Sorge zu tragen und in sauber gereinigtem Zustand zurückzugeben. Allfällig notwendige Reinigungsarbeiten werden durch die Bootsschule Bätscher Hofstetter ausgeführt und mit Fr. 75.—pro Stunde verrechnet.
7. Pflicht bei Unfall
Der Mieter/Fahrer sorgt für die sofortige Verständigung des Vermieters und der Seepolizei, ferner für die Anfertigung einer Unfallskizze und für die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Personen sowie Zeugen. Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die Vermieter ohne Belang.
8. Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
Im Schadensfall hat der Mieter einen Betrag von mindestens CHF 500.- als Selbstbehalt und Entschädigung zu tragen. Der Mieter/Fahrer bleibt überdies persönlich haftbar für alle Schäden, die durch die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung nicht gedeckt werden. (z.B. zerschnittene Polster, defekte Ausrüstung, Personenschäden etc.) Der Vermieter lehnt jede Verantwortung und Kostenfolge bei Personenschäden vollumfänglich ab. Die Nutzer und Gäste der Mietboote und Ausflüge sind für eine entsprechende Unfall- und Personenschutzversicherung selbst verantwortlich.
9. Beschädigung des Mietbootes
Der Mieter/Fahrer ist für jede Beschädigung mit einem Beitrag von bis CHF 500.– (Kaution) als Entschädigung und Selbstbehalt haftbar. Dieser Betrag wird bei Rückgabe des Mietobjektes am Kautionsbetrag direkt abgezogen. Bei Grobfahrlässigkeit, welche durch die Versicherung nicht gedeckt ist, ist der Mieter für den ganzen Schaden voll haftbar. Der Mieter/Fahrer haftet für alle Schäden infolge Nichtbeachtung von Untiefen. Bei der Abgabe erfolgt eine Kontrolle des Bootzubehörs sowie der Sportgeräte. Für fehlendes oder defektes Zubehör oder Sportgeräte haftet der/die MieterIn vollumfänglich.
10. Reparaturen
Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, das Mietobjekt vor Mietantritt zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, das Mietobjekt befinde sich bei der Übergabe in Ordnung. Für Beschädigungen, die während der Dauer der Miete eintreten, ist der Mieter/Fahrer wie bei Punkt 6, 7 und 8 beschrieben haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von der Vermietfirma bestimmte Werkstatt auszuführen. Ohne Einwilligung der Vermietfirma dürfen Reparaturen oder Änderungen am Mietobjekt nicht vorgenommen werden. Der Mieter/Fahrer zahlt während der Dauer einer Reparatur der Vermietfirma pro Tag eine Entschädigung in der Höhe von CHF 700.- für den Betriebsausfall. (gilt nicht für technische Defekte)
11. Haftung der Vermietfirma
Die Vermietfirma haftet nicht für irgendwelchen Schaden, der dem Mieter/Gast dadurch entstehen könnte, dass sich am Mietobjekt irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterfahrt verhindert, Zeitverlust oder sonstigen Folgeschaden verursacht.
12. Vertragserfüllung
Für den Fall, dass das Mietobjekt in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat die Vermietfirma das Recht, ohne irgendwelche Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Mieter/Fahrer kann die Vermietfirma den ihr erwachsenen Schaden ohne weiteres mit der geleisteten Kaution verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
13. Wetterabhängigkeit
Bei unsicheren Wetter- oder Sturmvorhersagen behaltet sich der Vermieter vor, den Ausflug/die Vermietung zu annullieren. Zudem kann der Mieter von seinem gebuchten Termin zurücktreten und erhält einen Gutschein für einen nächsten freien Termin oder eine Geldrückgabe. Im Falle einer Sturmwarnung ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich in den Hafen zurückzufahren.
14. Gesundheitliche Risiken
Der Vermieter weist darauf hin, dass man die Badeleiter benutzen muss und niemals direkt in den See springen darf. Menschen mit Herz-/Kreislaufproblemen ratet der Vermieter vom Baden im kalten See ab.
15. Verlust von Eigentum
Bei Verlust von Eigentum des Vermieters (Schlüssel, ect.) wird eine Entschädigung von 200.– erhoben. Für liegengelassenes Eigentum des Mieters/Gastes wird nicht gehaftet.
16. Ergänzende Bestimmungen
Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lüscherz. Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.